I. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen über den Online-Shop „Mittagstisch“ unter www.die-fabrik-offenbach.de/mittagstisch durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nachfolgend einheitlich als „Kunde“ bezeichnet.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn CANTAVIT ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt, obwohl ihr entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden bekannt sind.
1.3 Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn CANTAVIT dem ausdrücklich zugestimmt hat.
II. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
Der Kaufvertrag kommt mit der CANTAVIT Projekt GmbH zustande.
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop gibt CANTAVIT ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Der Kunde kann die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und die Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen genutzt werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ nimmt der Kunde das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Produkte an. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail.
III. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. CANTAVIT speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform zu.
IV. Vertragsgegenstand, Zutaten und Allergene, Abholung
4.1 Produktbeschreibung
Auf die Geltung der jeweiligen Produktbeschreibung als wesentlicher Bestandteil des Vertrages wird hingewiesen.
4.2 Zutaten und Allergene
Maßgeblich für den Inhalt der Speisen sind die Angaben auf der Produktseite des jeweiligen Gerichts, insbesondere zu Zutaten, Allergenen und Nährwerten. Die Kennzeichnung erfolgt nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Der Kunde teilt CANTAVIT bekannte Allergien und Unverträglichkeiten vor der Bestellung mit.
4.3 Abholung
Die Bestellungen sind ausschließlich zur Abholung bestimmt; eine Lieferung erfolgt nicht. Abholort, Abholzeiten und die für die Abholung vorgesehene Zeit ergeben sich aus den Angaben beim jeweiligen Gericht auf der Produktseite. Es fallen keine Versand- oder Lieferkosten an; weitere Kosten neben den ausgewiesenen Preisen werden nicht berechnet.
V. Bezahlung
5.1 Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Diese sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
5.2 Zahlungsarten
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die nachfolgenden Zahlungsarten zur Verfügung.
Kreditkarte
Im Bestellprozess geben Sie Ihre Kreditkartendaten an. Ihre Karte wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet.
PayPal, PayPal Express
Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.
PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit PayPal. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem PayPal-Konto.
Google Pay
Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“) bezahlen zu können, müssen Sie bei Google registriert sein, die Funktion Google Pay aktiviert haben, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.
Apple Pay
Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister Apple Inc., One Apple Park Way, Cupertino, CA 95014, USA („Apple“) bezahlen zu können, müssen Sie den Browser „Safari“ nutzen, bei Apple registriert sein, die Funktion Apple Pay aktiviert haben, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.
VI. Widerrufsrecht
6.1 Bei der Bestellung frisch zubereiteter Speisen und anderer Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB kein Widerrufsrecht. Die Bestellung ist insoweit nach Abschluss des Bestellvorgangs verbindlich.
6.2 Bei sonstigen Waren, die nicht schnell verderben und keinem Verfallsdatum unterliegen, besteht ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 1; das Muster-Widerrufsformular in Anlage 2 steht dem Kunden zur Verfügung.
6.3 Unabhängig davon kann der Kunde CANTAVIT unverzüglich kontaktieren, wenn er eine Bestellung ändern oder stornieren möchte. Ob eine Änderung oder Stornierung noch möglich ist, richtet sich insbesondere danach, ob mit der Zubereitung bereits begonnen wurde. Ein Anspruch auf Änderung oder Stornierung besteht nicht.
VII. Mängelhaftungsrecht
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen per E-Mail unter hello@die-fabrik-offenbach.de
VIII. Haftung und Obhut
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch CANTAVIT, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet CANTAVIT stets unbeschränkt:
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von CANTAVIT, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
Mit der Abholung endet die Obhut von CANTAVIT an den Speisen und Getränken. Ab der Abholung trägt der Kunde die Verantwortung für Lagerung, Kühlung und Verzehrbarkeit; für Beeinträchtigungen, die nach der Abholung entstehen, ist CANTAVIT nicht verantwortlich. Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
VIII. Streitbeilegung
CANTAVIT ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
IX. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Unternehmern gilt dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von CANTAVIT. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über den Kauf sonstiger Waren im Sinne des Abschnitts 6.2 zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht für frisch zubereitete Speisen und sonstige Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die CANTAVIT Projekt GmbH, Eugen-Kaiser-Straße 16, 61137 Schöneck, E-Mail: hello@die-fabrik-offenbach.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann der Kunde das Muster-Widerrufsformular in Anlage 2 verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Widerrufsfolgen
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat CANTAVIT dem Kunden alle Zahlungen, die CANTAVIT von dem Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei CANTAVIT eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet CANTAVIT dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
CANTAVIT kann die Rückzahlung verweigern, bis CANTAVIT die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Kunde hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen.
Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(Wenn der Vertrag widerrufen werden soll, dann ist dieses Formular auszufüllen und zurückzusenden.)
– An die CANTAVIT Projekt GmbH, Eugen-Kaiser-Straße 16, 61137 Schöneck, E-Mail: hello@die-fabrik-offenbach.de:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
– Bestellt am ()/erhalten am ()
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der CANTAVIT Projekt GmbH, nachfolgend CANTAVIT genannt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn CANTAVIT ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt, obwohl ihr entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartei bekannt sind.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartei gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2.1 Die Angebote von CANTAVIT sind freibleibend, es sei denn es ist eine Annahmefrist genannt worden.
2.2 Ist in einem Angebot eine Annahmefrist genannt, ist CANTAVIT nur daran gebunden, wenn die Annahme innerhalb dieser Frist schriftlich und ohne von der Vertragspartei vorgenommene Änderungen erfolgt.
2.3 Nimmt die Vertragspartei das Angebot von CANTAVIT nur unter Änderungen an, kommt ein Vertrag nur zustande, wenn CANTAVIT diese geänderte Annahme schriftlich bestätigt.
3.1 Die Vertragspartei darf ihre Ansprüche aus dem mit CANTAVIT abgeschlossenen Vertrag nur abtreten, wenn CANTAVIT vorher schriftlich ihre Zustimmung erteilt hat.
3.2 Falls eine Ausführung des Vertrages dies erforderlich macht, ist CANTAVIT berechtigt, vertraglich geschuldete Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
3.3 Planungen, Entwürfe, Zeichnungen und Konzeptbeschreibungen von CANTAVIT bleiben mit allen Rechten im Eigentum von CANTAVIT, auch wenn sie der Vertragspartei ausgehändigt wurden.
3.4 CANTAVIT ist berechtigt, bei der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen, sofern die Vertragspartei dem nicht vor der Veranstaltung schriftlich widerspricht. Auf Wunsch der Vertragspartei unterlässt CANTAVIT die Nutzung einzelner Aufnahmen.
4.1 Der zwischen CANTAVIT und der Vertragspartei abgeschlossene Vertrag enthält einen Gesamtmietzins. Dieser basiert auf den von der Vertragspartei erteilten Informationen über die Dauer der Veranstaltung, die Anzahl der zu erwartenden Gäste und dem Inhalt der Veranstaltung. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als sechs Monate und erhöht sich der von CANTAVIT allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann CANTAVIT den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
4.3 Mit Unterschrift des Angebots wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtmietzins gemäß unterschriebenem Angebot fällig. Rechnungen von CANTAVIT sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
4.4 Zahlt die Vertragspartei die Anzahlung oder eine Rechnung nicht innerhalb des Zahlungsziels, ist CANTAVIT berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung zu verweigern und den reservierten Termin neu zu vergeben.
4.5 Bei Zahlungsverzug kann CANTAVIT Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen, sofern die Vertragspartei Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Sofern die Vertragspartei Kaufmann ist, beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
4.6 Die Vertragspartei darf ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener, anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausüben.
4.7 Die Vertragspartei darf nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.1 Die Vertragspartei darf, die im unterschriebenen Angebot genannte Gästezahl bis spätestens vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich um höchstens 5 % nach unten korrigieren. Dies bedarf der schriftlichen Zustimmung von CANTAVIT. Der zu zahlende Mietzins ist entsprechend anzupassen. Ohne diese Zustimmung erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der vereinbarten Gästezahl.
5.2 Erscheinen mehr Gäste als von der Vertragspartei gemeldet, ist diese zur Zahlung einer angemessen höheren Vergütung (Verpflegung, Getränkepauschale und ggf. Personalkosten) verpflichtet. Die Vertragspartei hat CANTAVIT eine Erhöhung der Gästezahl unverzüglich schriftlich mitzuteilen, sobald sie davon Kenntnis erlangt.
5.3 Die maximale Kapazität beträgt 100 Personen einschließlich Dienstleistern und Kindern. Wird diese Kapazität überschritten, ist CANTAVIT berechtigt, weiteren Personen den Zugang zu verweigern.
6.1 Möchte die Vertragspartei die Veranstaltung stornieren, muss sie CANTAVIT schriftlich um Vertragsaufhebung bitten und zugleich die vereinbarte Stornierungsgebühr zahlen. Die Stornierung wird erst mit Zahlung dieser Gebühr wirksam. Die Höhe der Stornierungsgebühr richtet sich nach dem Zeitraum zwischen Eingang der Stornierung und Veranstaltungsbeginn.
6.2 Es gelten folgende Stornierungsgebühren unter Anrechnung bereits erhaltener Zahlungen:
Bei Stornierung mehr als 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der vereinbarten Gesamtvergütung gemäß unterschriebenem Angebot;
bei Stornierung mehr als 8 bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung gemäß unterschriebenem Angebot;
bei Stornierung mehr als 4 bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Gesamtvergütung gemäß unterschriebenem Angebot;
bei Stornierung mehr als 5 Tage bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung gemäß unterschriebenem Angebot.
Eine Stornierung innerhalb der letzten 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn gilt als Nichterscheinen und verpflichtet zur Zahlung von 100 % der vereinbarten Gesamtvergütung gemäß unterschriebenem Angebot.
7.1 Ist CANTAVIT aufgrund höherer Gewalt und/oder anderer außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände (einschließlich aber nicht begrenzt auf Hochwasser, Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, behördliche Anordnung zur Schließung von Betrieben, Schließung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder–rationierung, Verkehrsbedingungen, Streiks oder Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert oder wesentlich beeinträchtigt, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, sind sowohl CANTAVIT als auch die Vertragspartei berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall haften weder CANTAVIT noch die Vertragspartei für die Nichterfüllung des Vertrages. CANTAVIT ist zudem berechtigt, von der Vertragspartei Ersatz aller im Zusammenhang mit der Kündigung angefallenen Kosten zu verlangen, mindestens jedoch 10 % des Angebotspreises laut Angebot.
7.2 Im Falle höherer Gewalt und/oder anderer außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände gemäß Ziffer 7.1 ermöglicht CANTAVIT der Vertragspartei, die Personenanzahl kostenfrei zu reduzieren.
7.3 Ist CANTAVIT aufgrund höherer Gewalt und/oder anderer außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände gemäß Ziffer 7.1 daran gehindert, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, kann die Vertragspartei den angezahlten Betrag in einen Gutschein umwandeln lassen. Der Vertrag kann dann zu einem späteren, von der Vertragspartei gewählten Zeitpunkt durchgeführt werden.
Ein Rückzahlungsanspruch entsteht erst bei Stornierung des Vertrags.
8.1 Zur Durchführung der Veranstaltung können Dritte, z. B. Dekorateure, Unterhaltungskünstler oder DJs, hinzugezogen werden. Die Vertragspartei darf diese Dritten nur im eigenen Namen engagieren.
8.2 CANTAVIT haftet nicht für Schäden, die durch das Nichterscheinen oder Nichtauftreten Dritter entstehen.
8.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist CANTAVIT berechtigt, der Vertragspartei für die Verpflegung Dritter (Essen und Trinken) 35,00 Euro pro Person und Tag einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
8.4 Bei Installationen von technischen Aufbauten und Anlagen durch Dritte kann CANTAVIT verlangen, dass diese vom TÜV abgenommen werden und dass die Vertragspartei unverzüglich und unaufgefordert das technische Prüfzeugnis vorlegt.
8.5 Die Vertragspartei tritt gegenüber Dritten als alleinige Veranstalterin der in den Mieträumen durchgeführten Veranstaltung auf.
Die Vertragspartei ist verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung anfallenden Gebühren und Abgaben eigenständig und fristgerecht anzumelden und zu entrichten. Dies gilt insbesondere für Vergütungen gegenüber der GEMA für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke.
Die GEMA-Pflicht der Vertragspartei umfasst ausdrücklich alle Formen der Musiknutzung im Rahmen der Veranstaltung, insbesondere:
Ausgenommen ist die von CANTAVIT bereitgestellte Hintergrundmusik, z. B. in allgemeinen Bereichen oder während der regulären Bewirtung. Diese wird von CANTAVIT ordnungsgemäß bei der GEMA angemeldet und vergütet.
Die Vertragspartei stellt CANTAVIT von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere der GEMA, frei, die aus der Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen.
CANTAVIT ist berechtigt, von der Vertragspartei einen Nachweis über die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie über die Zahlung der entsprechenden Gebühren zu verlangen.
9.1 Die Verwendung eigener elektrischer Anlagen der Vertragspartei unter Nutzung des Stromnetzes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CANTAVIT.
9.2 Die Vertragspartei haftet für Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von CANTAVIT, die durch die Verwendung ihrer Geräte entstehen, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich von CANTAVIT fallen.
10.1 Von der Vertragspartei und/oder deren Gesellschaft mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. CANTAVIT kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen. Dekorationsmaterial und sonstige für die Veranstaltung bestimmte Gegenstände dürfen frühestens am Tag vor der Veranstaltung und nur nach vorheriger Terminabstimmung mit CANTAVIT an Bord gebracht werden.
10.2 Die Vertragspartei oder eine von ihr beauftragte Person darf frühestens eine Stunde vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn in die Location kommen, um Dekorationen oder anderweitiges Equipment aufzubauen. Benötigt die Vertragspartei oder eine von ihr beauftragte Person einen früheren Zugang oder eine längere Aufbauzeit, kann nach Verfügbarkeit und vorheriger Vereinbarung eine zusätzliche Aufbauzeit zum Preis von 150,00 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer je angefangener Stunde gebucht werden.
10.3 Aufgrund möglicher Beschädigungen ist das Aufstellen und Anbringen von Gegenständen an Wänden untersagt.
10.4 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung, spätestens jedoch am folgenden Tag bis 12:00 Uhr, zu entfernen. Kommt die Vertragspartei dieser Verpflichtung nicht nach, darf CANTAVIT die Entfernung und Lagerung auf Kosten der Vertragspartei veranlassen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann CANTAVIT für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Der Vertragspartei bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, CANTAVIT der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die Entsorgung zurückgebliebenen Materials erfolgt ebenfalls auf Kosten der Vertragspartei. Diese Regelungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume von CANTAVIT gebracht wurden.
10.5 Aus Sicherheitsgründen sind Konfetti, Feuerwerk und Rauchmaschinen verboten.
10.6 Gefährliche Stoffe und Gegenstände dürfen nicht in die Location gebracht werden. Dies gilt insbesondere für Gasflaschen, Industriegasflaschen, entzündliche, explosive, brandfördernde, giftige oder sonstige sicherheitsgefährdende Stoffe. CANTAVIT ist berechtigt, die Verwendung solcher Stoffe und Gegenstände zu untersagen und deren unverzügliche Entfernung zu verlangen.
10.7 Soweit die Anbringung von Werbematerial oder sonstigen Gegenständen nach Absprache mit CANTAVIT zulässig ist, dürfen an Böden, Mobiliar und sonstigen Ausstattungsgegenständen nur leicht entfernbare Befestigungen verwendet werden. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen schwer zu entfernenden Stoffen ist untersagt.
Verstößt die Vertragspartei gegen wesentliche Vertragspflichten, sicherheitsrelevante Vorschriften oder entstehen besondere Gefahrenlagen, kann CANTAVIT die sofortige Räumung der Mietsache verlangen. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Gästezahl, das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ohne vorherige Absprache mit CANTAVIT sowie ohne vorab vereinbartes Korkgeld oder einen sonstigen Ausgleich und das Unterlassen von Sachbeschädigungen. Kommt die Vertragspartei einer entsprechenden Aufforderung nicht nach, ist CANTAVIT berechtigt, die Räumung auf Kosten und Gefahr der Vertragspartei durchführen zu lassen. Die Vertragspartei bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vollen Mietzinses verpflichtet.
CANTAVIT ist außerdem berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
Soweit die Vertragspartei den Kündigungsgrund zu vertreten hat, kann CANTAVIT Ersatz des tatsächlichen Schadens verlangen, mindestens jedoch 10 % des Angebotspreises laut Angebot. Im Übrigen bleiben die Regelungen zur höheren Gewalt gemäß Ziffer 7 unberührt.
12.1 Mängelansprüche der Vertragspartei bestehen nur, wenn sie ihrer Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
12.2 CANTAVIT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Vertragspartei Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CANTAVIT, ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit CANTAVIT keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12.3 CANTAVIT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12.4 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt ebenso für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.5 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
12.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Ende der Veranstaltung.
13.1 Eine über die Regelungen in Ziffer 12 hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
13.2 Diese Begrenzung gilt auch, wenn die Vertragspartei statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
13.3 Soweit die Schadensersatzhaftung von CANTAVIT ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
13.4 Die Vertragspartei haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch sie selbst, ihre Familienangehörigen, Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus ihrem Bereich verursacht werden. Handelt es sich bei der Vertragspartei um eine Privatperson, bestätigt sie, über eine private Haftpflichtversicherung zu verfügen. Handelt es sich bei der Vertragspartei um ein Unternehmen, bestätigt sie, über eine Firmenhaftpflichtversicherung zu verfügen. CANTAVIT ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
13.5 Die Vertragspartei hat sicherzustellen, dass ihre Teilnehmer und Gäste den Sicherheitsanweisungen von CANTAVIT Folge leisten und Eltern ihre minderjährigen Kinder beaufsichtigen.
14.1 In samtlichen Innenräumen der Location besteht absolutes Rauchverbot. Das Rauchen aus geöffneten Türen oder Fenstern heraus ist ebenfalls untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Vapes und vergleichbare Produkte. Rauchen ist ausschließlich in den dafür geeigneten Außenbereichen gestattet. Bei einem schuldhaften Verstoß kann CANTAVIT der Vertragspartei eine Kostenpauschale von 150,00 Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnen.
14.2 Das Mitbringen von Tieren, insbesondere Hunden und Katzen, ist nur im Außenbereich erlaubt.
14.3 Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich auch für Kuchen, Snacks, Chips, Süßigkeiten, Candybars und vergleichbare Lebensmittel. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CANTAVIT. Werden eigene Speisen oder Getränke ohne vorherige Zustimmung vom Vertragspartner oder seiner Gesellschaft mitgebracht, ist CANTAVIT berechtigt, nachträglich ein angemessenes Korkgeld und/oder einen sonstigen angemessenen Ausgleich zuzüglich eines Bedienungsanteils zur Deckung der Gemeinkosten zu berechnen; Art und Menge der mitgebrachten Speisen und Getränke sowie der hierdurch entstehende Aufwand werden dabei berücksichtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
14.4 Vergessene Gegenstände, z. B. Jacken oder Rucksäcke, werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt. Sie dürfen auf Kosten des Eigentümers eingelagert oder entsorgt werden, sofern kein erkennbarer Wert besteht.
14.5 Die Vertragspartei verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen. Verschmutzungen, die über das übliche Maß der Nutzung hinausgehen, insbesondere an Möbeln, Böden, Fenstern oder sonstigen Ausstattungsgegenständen, werden gesondert berechnet. CANTAVIT ist berechtigt, der Vertragspartei die Kosten einer dadurch erforderlichen zusätzlichen Reinigung oder Instandsetzung nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen.
15.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Offenbach am Main. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Offenbach am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. CANTAVIT bleibt vorbehalten, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand der Vertragspartei einzuleiten.
15.2 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.